ErsatzbaustoffV

 





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Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke vom 9. Juli 2021

Bezeichnung/ Link zum Rechtstext

Ersatzbaustoffverordnung

Kerninhalte

Diese Verordnung gilt für
-> Hersteller von mineralischen Ersatzbaustoffen,
-> Händler von mineralischen Ersatzbaustoffen,
-> Beförderer von mineralischen Ersatzbaustoffen,
-> Verwender von mineralischen Ersatzbaustoffen,
-> Erzeuger und Besitzer von Abfällen aus technischen Bauwerken sowie für
-> Bauherren.

Sie regelt die
-> Anforderungen an die Herstellung mineralischer Ersatzbaustoffe in mobilen und stationären Anlagen und an das Inverkehrbringen von mineralischen Ersatzbaustoffen,
-> Anforderungen an die Probenahme und Untersuchung von nicht aufbereitetem Bodenmaterial und nicht aufbereitetem Baggergut, das ausgehoben oder abgeschoben werden soll,
-> Anforderungen an den Einbau dieser mineralischen Ersatzbaustoffe in technische Bauwerke sowie
-> Anforderungen an die getrennte Sammlung von mineralischen Abfällen aus technischen Bauwerken.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 01. November 2023
Review vom 09. August 2023
Review vom 01. Juli 2023
Review vom 01. August 2021