GEEV

 



Link zum Rechtstext

Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung zur grenzüberschreitenden Ausschreibung für Strom aus erneuerbaren Energien vom 10. August 2017

Kerninhalte

Im Interesse einer besseren regionalen Zusammenarbeit und einer stärkeren Angleichung der Rahmenbedingungen in den europäischen Strommärkten, insbesondere mit den an das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland angrenzenden Mitgliedstaaten der Europäischen Union, regelt diese Verordnung die grenzüberschreitende Ausschreibung des Zahlungsanspruchs für Strom aus Solaranlagen und Windenergieanlagen an Land, die sich im Bundesgebiet oder im Staatsgebiet eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union befinden.

Sie ist anzuwenden für
1. gemeinsame grenzüberschreitende Ausschreibungen,
2. geöffnete nationale Ausschreibungen (mit Ausnahme von Teil 6) und
3. geöffnete ausländische Ausschreibungen (mit Ausnahme der Teile 2 bis 5 und 8).

Links zur RechtsänderungReview vom 05. Januar 2021