GbV

 



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Gefahrgutbeauftragtenverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. März 2019

Kerninhalte

Diese Verordnung regelt die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen.

Sie gilt für jedes Unternehmen, dessen Tätigkeit die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, auf der Schiene, auf schiffbaren Binnengewässern und mit Seeschiffen umfasst.

Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen)AufbwSum_Diverse; F1_SumBeauft; Gfgut_SumBeauft
Tags

GbVO; GefahrgutBeauftragtenV; GGBV; GGBVO; GefGutBeaufV; GefGutBeaufVO; GefahrGBeauftragtenV; GefahrGBeauftragtenVO; GefahrGutbeauftrV; GefahrGutbeauftrVO

Links zur Rechtsänderung

Review vom 01. August 2023
Review vom 01. Mai 2021 
Review vom 01. April 2021 
Review vom 02. Juni 2020 I ; II