HalblSchV

 



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Halbleiterschutzverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung zur Ausführung des Halbleiterschutzgesetzes vom 11. Mai 2004

Kerninhalte

Diese Verordnung gilt für die Anmeldung einer Topografie ergänzend zu den Regelungen des Halbleiterschutzgesetzes.

Sie enthält unter anderem Bestimmungen hinsichtlich der Form der Einreichung, zum Eintragungsantrag und bezüglich der Unterlagen zur Identifizierung oder Veranschaulichung der Topografie.

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Review vom 01. September 2021