GewinnungsAbfV

 



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Gewinnungsabfallverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2006/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie und zur Änderung der Richtlinie 2004/35/EG vom 27. April 2009

Kerninhalte

Diese Verordnung gilt sowohl für die Errichtung, den Betrieb, die Stilllegung und die Nachsorge einer Beseitigungsanlage für Gewinnungsabfälle in Betrieben, die nicht der Bergaufsicht unterstehen, als auch für die Lagerung und Ablagerung von Gewinnungsabfällen zu Beseitigungszwecken als auch für die Verwertung von Gewinnungsabfällen zu Bau- und Sanierungszwecken im Abgrabungsbetrieb.

Sie gilt für Erzeuger von Gewinnungsabfällen und Betreiber von Beseitigungsanlagen für Gewinnungsabfälle.