GASV

 



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Grundlegende Anforderungen- und Schnittstellen-Verordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung zur Bestimmung von weiteren grundlegenden Anforderungen an Geräte sowie zur Bestimmung von Äquivalenzen nationaler Schnittstellen und Geräteklassenkennungen auf dem Gebiet der Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen vom 8. Januar 2002

Kerninhalte

Diese Verordnung bestimmt weitere grundlegende Anforderungen an Geräte und Äquivalenzen nationaler Schnittstellen und Geräteklassenkennungen auf dem Gebiet der Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen.