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Fahrpersonalverordnung

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Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes vom 27. Juni 2005

Kerninhalte

Diese Verordnung legt die Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr von Fahrern von Fahrzeugen fest, die
-> zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, und
-> zur Personenbeförderung dienen, nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen einschließlich Fahrer zu befördern, und im Linienverkehr mit einer Linienlänge bis zu 50 Kilometern eingesetzt sind.

Sie enthält zudem Regelungen
-> zum Kontrollsystem nach EG-Verordnungen,
-> zum zentralen Kontrollgerätkartenregister und
-> zu Kontrollgeräten nach dem Europäischen Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR).

Es besteht zwar keine gesetzliche Aushangpflicht, aber es wird empfohlen, die Verordnung auszuhängen.

Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen)AufbwSum_Arbeitsschutz; HR_SumAllg_1; HR_SumAufbewahrung_Arbeitszeit; HR_SumNachweis_2; HR_SumOrg_Arbeitszeit_2
Links zur RechtsänderungReview vom 01. August 2023