GemAV

 



Die Verordnung ist seit dem 31.12.2020 nicht mehr gültig.

Link zum Rechtstext

Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen vom 10. August 2017

Kerninhalte

Diese Verordnung regelt die gemeinsamen Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz.

Sie bestimmt, dass In den gemeinsamen Ausschreibungen nur Gebote für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen abgegeben werden können, für die die Marktprämie durch Ausschreibungen ermittelt wird.

Links zur RechtsänderungReview vom 01. Januar 2021