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Extraktionslösungsmittelverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über die Verwendung von Extraktionslösungsmitteln bei der Herstellung von Lebensmitteln in der Fassung der Neubekanntmachung vom 7. März 2018

Kerninhalte

In dieser Verordnung werden zugelassene Stoffe, Höchstmengen, Reinheitsanforderungen und Kennzeichnungen von Extraktionslösungsmittel beschrieben. Extraktionslösungsmittel sind Stoffe, die bei der Herstellung von Lebensmitteln zur Extraktion verwendet und aus dem Enderzeugnis wieder entfernt werden, die jedoch unbeabsichtigte, aber technisch unvermeidbare Rückstände oder Umwandlungsprodukte in den Lebensmitteln hinterlassen können.


Sie gilt nicht für die Herstellung von Lebensmittelzusatzstoffen, Vitaminen und sonstigen Stoffen, die Lebensmitteln zu ernährungsphysiologischen Zwecken zugesetzt werden.