HeizkostenV

 



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Verordnung über Heizkostenabrechnung

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Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Oktober 2009

Kerninhalte

Diese Verordnung gilt für die Verteilung der Kosten
-> des Betriebs zentraler Heizungsanlagen und zentraler Warmwasserversorgungsanlagen,
> der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme und Warmwasser, auch aus vorgenannten Anlagen (Wärme und Warmwasserlieferung)
durch den Gebäudeeigentümer auf die Nutzer der mit Wärme oder Warmwasser versorgten Räume.

Sie gilt auch für die Verteilung der Kosten der Wärme- und Warmwasserlieferung auf die Nutzer der mit Wärme oder Warmwasser versorgten Räume, soweit der Lieferer unmittelbar mit den Nutzern abrechnet und dabei nicht den für den einzelnen Nutzer gemessenen Verbrauch, sondern die Anteile der Nutzer am Gesamtverbrauch zu Grunde legt.

Sie gilt auch für Mietverhältnisse über preisgebundenen Wohnraum, soweit für diesen nichts anderes bestimmt ist.

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Review vom 01. November 2023
Review vom 02. Dezember 2021