FFAV

 



Die Verordnung wurde zum 31. Dezember 2016 aufgehoben.

Link zum Rechtstext

Freiflächenausschreibungsverordnung

Bezeichnung/ Link zum Rechtstext

Verordnung zur Ausschreibung der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen vom 6. Februar 2015

Kerninhalte

Diese Verordnung regelt die Ausschreibung der finanziellen Förderung und ihrer Höhe für Strom aus Freiflächenanlagen nach § 55 des Erneuerbare-Energien Gesetzes (EEG), um im Rahmen des Ausbaupfads nach § 3 Nummer 3 EEG einen Zubau von Freiflächenanlagen in Höhe von durchschnittlich 400 Megawatt pro Kalenderjahr zu erreichen.