ElektroGOWiZustV
Aufgehoben ab 24. Oktober 2015 durch das Gesetz zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten!
Link zum Rechtstext | Elektrogesetzordnungswidrigkeitenzuständigkeitsverordnung |
|
Bezeichnung/Link zum Rechtstext |
| |
Kerninhalte | In dieser Verordnung ist festgelegt, dass das Umweltbundesamt für die die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 23 Abs. 1 Nrn. 2, 4, 8 und 9 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes, die in der Regel die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten betreffen, zuständig ist. |
|