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Energieleitungsausbaugesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz zum Ausbau von Energieleitungen vom 21. August 2009

Kerninhalte

Für Vorhaben nach § 43 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes im Bereich der Höchstspannungsnetze mit einer Nennspannung von 380 Kilovolt oder mehr, die der Anpassung, Entwicklung und dem Ausbau der Übertragungsnetze zur Einbindung von Elektrizität aus erneuerbaren Energiequellen, zur Interoperabilität der Elektrizitätsnetze innerhalb der Europäischen Union, zum Anschluss neuer Kraftwerke oder zur Vermeidung struktureller Engpässe im Übertragungsnetz dienen und für die daher ein vordringlicher Bedarf besteht, ist ein Bedarfsplan diesem Gesetz als Anlage beigefügt.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 01. Juni 2024
Review vom 02. Januar 2024
Review vom 08. Juni 2021 
Review vom 04. März 2021
Review vom 01. Juli 2020