SeeAnlG
Das Gesetz tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.
Link zum Rechtstext | SeeanlagenG |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Dieses Gesetz gilt für die Errichtung, den Betrieb und die Änderung von Anlagen
Anlagen im Sinn dieses Gesetzes sind alle festen oder nicht nur zu einem kurzfristigen Zweck schwimmend befestigten baulichen oder technischen Einrichtungen, einschließlich Bauwerke und künstlicher Inseln, sowie die jeweils für die Errichtung und den Betrieb erforderlichen Nebeneinrichtungen, die
|
Links zur Rechtsänderung |