WVG

 



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Wasserverbandsgesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz über Wasser- und Bodenverbände Gesetz über Wasser- und Bodenverbände vom 12. Februar 1991

Kerninhalte

Dieses Gesetz regelt die Errichtung, den Status, die Umgestaltung und die Auflösung von Wasser- und Bodenverbänden, die dem öffentlichen Interesse und dem Nutzen seiner Mitglieder dienen und sich im Rahmen der Gesetze selbst verwalten.

Es bestimmt zudem die Aufsichtsbehörde und normiert ihre Rechte.