WeinG
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Weingesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2011 |
Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Dieses Gesetz regelt den Anbau, das Verarbeiten, das Inverkehrbringen und die Absatzförderung von Wein und sonstigen Erzeugnissen des Weinbaus. Es gilt grundsätzlich nicht für das Verarbeiten und das Inverkehrbringen von
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Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. Juli 2024 |