UV-AltRückV

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung zur Bildung von Altersrückstellungen durch die gesetzlichen Unfallversicherungsträger vom 28. September 2009

Link zum RechtstextUnfallversicherungs-Altersrückstellungsverordnung

Kerninhalte

Diese Verordnung legt die Berechnungsmethode fest, nach der die Höhe der Zuführungssätze ermittelt wird, die der Bildung von Altersrückstellungen durch die gesetzlichen Unfallversicherungsträger zugrunde zu legen sind.

Sie enthält zudem Vorgaben zur Zuführung und regelmäßigen Überprüfung der gebildeten Rückstellungen sowie zur Ermittlung der maßgebenden versicherungsmathematischen Annahmen und enthält Übergangsregelungen für den Zeitraum, in dem das erforderliche Deckungskapital aufgebaut wird.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 10. Juni 2021