HaftPflG
Link zum Rechtstext | Haftpflichtgesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Haftpflichtgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Januar 1978 |
Kerninhalte | Dieses Gesetz schützt Leben, Leib und Eigentum. Es regelt die grundsätzlich als Gefährdungshaftung ausgestaltete Haftung (also ohne Erfordernis eines schuldhaften Verhaltens – Ausnahme: Bei „sonstigen Unternehmen“ muss das schädigende Ereignis am Leben bzw. an körperlicher Unversehrtheit auf einem Verschulden eines Betriebsangehörigen beruhen) für Schadensereignisse im Zusammenhang mit gefährlichen Unternehmen. Es normiert Haftungsgrenzen und -ausschlüsse. |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen) | F1_SumHaftpflicht |