SaubFahrzeugBeschG

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge vom 9. Juni 2021

Link zum Rechtstext

Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz

Kerninhalte

Dieses Gesetz regelt Mindestziele und deren Sicherstellung bei der Beschaffung bestimmter Straßenfahrzeuge und Dienstleistungen, für die diese Straßenfahrzeuge eingesetzt werden, durch öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber.

Dieses Gesetz gilt für die Beschaffung bestimmter Straßenfahrzeuge und Dienstleistungen durch öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber durch
-> Verträge über den Kauf, das Leasing oder die Anmietung von Straßenfahrzeugen, sofern die Auftraggeber zur Anwendung eines der folgenden Vergabeverfahren verpflichtet sind:
--> einem Vergabeverfahren nach der Vergabeverordnung oder
--> einem Vergabeverfahren nach der Sektorenverordnung.

-> Öffentliche Dienstleistungsaufträge im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße, die die Erbringung von Personenverkehrsdienstleistungen mit Straßenfahrzeugen zum Gegenstand haben; hiervon ausgenommen sind Aufträge,
--> deren geschätzter Jahresdurchschnittswert 1 Million Euro oder deren jährliche öffentliche Personenverkehrsleistung 300.000 Kilometer nicht übersteigt oder
--> deren geschätzter Jahresdurchschnittswert 2 Millionen Euro oder deren jährliche öffentliche Personenverkehrsleistung 600.000 Kilometer nicht übersteigt, sofern die öffentlichen Dienstleistungsaufträge an Auftragnehmer vergeben werden, die nicht mehr als 23 Straßenfahrzeuge betreiben.

-> Dienstleistungsaufträge über Verkehrsdienste gemäß der Tabelle der Anlage 2 (Öffentlicher Verkehr (Straße), Personensonderbeförderung (Straße), Bedarfspersonenbeförderung, Abholung von Siedlungsabfällen, Postbeförderung auf der Straße, Paketbeförderung, Postzustellung, Paketzustellung), sofern die Auftraggeber zur Anwendung eines der folgenden Vergabeverfahren verpflichtet sind:
--> einem Vergabeverfahren nach der Vergabeverordnung oder
--> einem Vergabeverfahren nach der Sektorenverordnung.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 04. Juni 2024
Review vom 03. Juni 2024
Review vom 01. Juli 2021
Review vom 01. März 2021