AbfS Hamm (Sieg)

 



Kurzbezeichnung

Abfallsatzung des Landkreises Altenkirchen (AWB)

Bezeichnung

Satzung über die Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, das Recycling, die Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Landkreis Altenkirchen vom 19. Dezember 2016

Rechtsebene

Hamm (Sieg)

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt unter anderem, dass der Landkreis Altenkirchen, dem die Ortgemeinde Hamm (Sieg) angehört, als öffentlich rechtlicher Entsorgungsträger die in seinem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle verwertet und beseitigt. Diese Aufgaben werden vom Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Altenkirchen (AWB Altenkirchen, Eigenbetrieb des Landkreises) wahrgenommen. Sie regelt den Umfang der Verwertungs- und Beseitigungspflicht, den Anschlusszwang für Grundstücke und die Überlassungspflichten sowie die Verwertung und Beseitigung.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Landkreis Altenkirchen

URL-Adresse

http://www.kreis-altenkirchen.de/media/custom/2154_267_1.PDF?1487322261