AbfGebS Landkreis Eichstätt

 



Bezeichnung

Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Eichstätt vom 24. November 2021 

Rechtsebene

Landkreis Eichstätt

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass der Landkreis Eichstätt, dem auch die Gemeinde Großmehring und der Markt Gaimersheim angehören, zur Kostendeckung der Abfallwirtschaft des Landkreises für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgungseinrichtung Gebühren erhebt. 

Sie regelt insbesondere Gebührenmaßstab und Gebührensatz.

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Landkreis Eichstätt

URL-Adresse

Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Eichstätt (landkreis-eichstaett.de)