AbfGebS Landkreis Eichstätt
Bezeichnung | Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Eichstätt vom 24. November 2021 |
Rechtsebene | Landkreis Eichstätt |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass der Landkreis Eichstätt, dem auch die Gemeinde Großmehring und der Markt Gaimersheim angehören, zur Kostendeckung der Abfallwirtschaft des Landkreises für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgungseinrichtung Gebühren erhebt. Sie regelt insbesondere Gebührenmaßstab und Gebührensatz. |
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Bezeichnung | Landkreis Eichstätt |
URL-Adresse | Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Eichstätt (landkreis-eichstaett.de) |