AbfEntS + AbfBesGebS Halver
Kurzbezeichnung | Abfallentsorgungs- und Abfallbeseitigungsgebührensatzung |
Bezeichnung | Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Halver vom 25. Februar 2013 und Gebührensatzung für die öffentliche Abfallbeseitigung in der Stadt Halver vom 25. November 2010 |
Rechtsebene | Halver |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Abfallentsorgungssatzung bestimmt, dass die Stadt Halver die Abfallentsorgung in ihrem Gebiet als öffentliche Einrichtung betreibt. Sie regelt unter anderem das Anschluss- und Benutzungsrecht sowie den Anschluss- und Benutzungszwang. Seit dem 1. Januar 2015 wird die Abfallentsorgung bei der Restmüll- und Papierabfuhr durch den Stadtreinigungs- Transport- und Baubetrieb Lüdenscheid vorgenommen. Die Abfallbeseitigungsgebührensatzung berechtigt die Stadt, für die Inanspruchnahme der Abfallentsorgung und sonstiger abfallwirtschaftlicher Maßnahmen Gebühren zu erheben. Sie legt insbesondere Gebührenmaßstäbe und Gebührensätze fest. |
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Bezeichnung | Abfallentsorgungssatzung |
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Bezeichnung | Abfallbeseitigungsgebührensatzung |
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