AbfEntsS Braunschweig

 



Kurzbezeichnung

Abfallentsorgungssatzung

Bezeichnung

Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Braunschweig vom 17. Dezember 2013

Rechtsebene

Braunschweig

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Braunschweig bestimmt, dass die Stadt als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die in ihrem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle entsorgt, zur Erfüllung der Aufgaben der Abfallentsorgung eine öffentliche Einrichtung betreibt und sich zur Erfüllung dieser Aufgaben ganz oder teilweise Dritter bedienen kann, so derzeit der ALBA Braunschweig GmbH, der Remondis GmbH & Co. KG, der ALBA Niedersachsen-Anhalt GmbH, der ALBA Recycling GmbH und der Stadtentwässerung Braunschweig GmbH. Sie regelt unter anderem den Umfang der Abfallentsorgung, den Anschluss- und Benutzungszwang sowie die Abfalltrennung.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 14. November 2023
Review vom 1. Juni 2020

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Abfallentsorgungssatzung

URL-Adresse

6_23_Abfallentsorgungssatzung_7.pdf (braunschweig.de)