AbfEntS + AbfGebS Pritzwalk
Kurzbezeichnung | Abfallentsorgungs- und -gebührensatzung Landkreis Prignitz |
Bezeichnung | Satzung des Landkreises Prignitz über die Abfallentsorgung und Satzung des Landkreises Prignitz über die Abfallgebühren, beide vom 6. Dezember 2023 |
Rechtsebene | Pritzwalk - Landkreis Prignitz |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Abfallsatzung bestimmt, dass der Landkreis Prignitz, dem die Stadt Pritzwalk angehört, als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und dem Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutzgesetz die Entsorgung von in seinem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfällen aus privaten Haushalten und Abfällen zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen als öffentliche Einrichtung betreibt. Sie regelt insbesondere Anschluss- und Benutzungszwang, Überlassungspflicht und die Einsammlung von Abfällen. Die Abfallgebührensatzung berechtigt den Landkreis, für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung Abfallentsorgung Benutzungsgebühren (Grund- und Behälterleerungsgebühr) zur Deckung seiner Aufwendungen zu erheben. Sie legt unter anderem Gebührenmaßstab und Gebührensatz fest. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. Juli 2024 |
Rechtsnorm-Links | |
Bezeichnung | Abfallentsorgungssatzung |
URL-Adresse | Microsoft Word - 2023_12_12_Abfallentsorgungssatzung_ab_2024.docx (landkreis-prignitz.de) |
Rechtsnorm-Links | |
Bezeichnung | Abfallgebührensatzung |
URL-Adresse | abfallgebuehrensatzung_2023.pdf (landkreis-prignitz.de) |