AbfEntS + AbfEntGebS Blomberg

 



Kurzbezeichnung

Abfallentsorgungs- und Abfallentsorgungsgebührensatzung

Bezeichnung

Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Blomberg vom 22. Januar 2014 und Gebührensatzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Blomberg vom 22. Dezember 2000

Rechtsebene

Blomberg

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Satzung über die Abfallentsorgung bestimmt, dass der Abfallwirtschaftsverband Lippe und die Stadt Blomberg die Abfallentsorgung als öffentliche Einrichtung gemeinsam betreiben. Sie regelt unter anderem das Anschluss- und Benutzungsrecht sowie den Anschluss- und Benutzungszwang.

Die Gebührensatzung über die Abfallentsorgung berechtigt die Stadt Blomberg, für die Benutzung der Abfallentsorgung (Einsammeln, Befördern, Behandeln, Lagern und Ablagern der Abfälle) von den Anschlussnehmern öffentlich-rechtliche Gebühren zu erheben. Sie legt insbesondere die Gebührenbemessung und die Gebührenpflichtigen fest.

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Abfallentsorgungssatzung

URL-Adresse

03_01_00.PDF (blomberg-lippe.de)

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Abfallentsorgungsgebührensatzung

URL-Adresse

https://www.blomberg-lippe.de/loadDocument.phtml?FID=3739.259.1&Ext=PDF

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

6. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung

URL-Adresse

http://www.blomberg-lippe.net/fileadmin/pdf/ortsrecht/Kaemmerei-und-Finanzen/Abfallgebuehrensatzung_fuer_2016.pdf