AbfEntS + AbfEntGebS Blomberg
Kurzbezeichnung | Abfallentsorgungs- und Abfallentsorgungsgebührensatzung |
Bezeichnung | Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Blomberg vom 22. Januar 2014 und Gebührensatzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Blomberg vom 22. Dezember 2000 |
Rechtsebene | Blomberg |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Satzung über die Abfallentsorgung bestimmt, dass der Abfallwirtschaftsverband Lippe und die Stadt Blomberg die Abfallentsorgung als öffentliche Einrichtung gemeinsam betreiben. Sie regelt unter anderem das Anschluss- und Benutzungsrecht sowie den Anschluss- und Benutzungszwang. Die Gebührensatzung über die Abfallentsorgung berechtigt die Stadt Blomberg, für die Benutzung der Abfallentsorgung (Einsammeln, Befördern, Behandeln, Lagern und Ablagern der Abfälle) von den Anschlussnehmern öffentlich-rechtliche Gebühren zu erheben. Sie legt insbesondere die Gebührenbemessung und die Gebührenpflichtigen fest. |
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Bezeichnung | Abfallentsorgungssatzung |
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Bezeichnung | Abfallentsorgungsgebührensatzung |
URL-Adresse | https://www.blomberg-lippe.de/loadDocument.phtml?FID=3739.259.1&Ext=PDF |
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Bezeichnung | 6. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung |
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