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AbfEntS + AbfEntGebS Blomberg
AbfEntS + AbfEntGebS Blomberg
Bezeichnung | Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Blomberg vom 22. Januar 2014 und Gebührensatzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Blomberg vom 22. Dezember 2000 |
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Kerninhalte | Die Satzung über die Abfallentsorgung bestimmt, dass der Abfallwirtschaftsverband Lippe und die Stadt Blomberg die Abfallentsorgung als öffentliche Einrichtung gemeinsam betreiben. Sie regelt unter anderem das Anschluss- und Benutzungsrecht sowie den Anschluss- und Benutzungszwang. Die Gebührensatzung über die Abfallentsorgung berechtigt die Stadt Blomberg, für die Benutzung der Abfallentsorgung (Einsammeln, Befördern, Behandeln, Lagern und Ablagern der Abfälle) von den Anschlussnehmern öffentlich-rechtliche Gebühren zu erheben. Sie legt insbesondere die Gebührenbemessung und die Gebührenpflichtigen fest. |
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