AbfGebS Damme

 



Kurzbezeichnung

Abfallgebührensatzung

Bezeichnung

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallbewirtschaftung im Landkreis Vechta vom 6. Juni 2017 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 22. Dezember 2022

Rechtsebene

Landkreis Vechta

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass der Landkreis Vechta, zu dem auch die Stadt Damme und die Gemeinde Neuenkirchen-Vörden gehört, für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung Abfallentsorgung zur Deckung der Aufwendungen Benutzungsgebühren erhebt und die Abfallwirtschaftsgesellschaft Landkreis Vechta mbH (AWV) mit der Ermittlung der Berechnungsgrundlagen, der Abgabenberechnung, der Ausfertigung und Versendung von Abgabenbescheiden sowie der Entgegennahme der zu entrichtenden Abgaben beauftragt.

Sie legt unter anderem den Gebührenmaßstab und die Gebührensätze fest.

Links zur RechtsänderungReview vom 09. Mai 2023

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Landkreis Vechta

URL-Adresse

https://www.abfallwirtschaft-vechta.de/index.php/info-dienst/satzungen