AbfGebS Wartburgkreis

 



Kurzbezeichnung

Abfallgebührensatzung

Bezeichnung

Satzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Abfallwirtschaftszweckverbandes Wartburgkreis – Stadt Eisenach vom 22. Dezember 2014

Rechtsebene

Dippach

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Abfallgebührensatzung berechtigt den Abfallwirtschaftszweckverband Wartburgkreis – Stadt Eisenach (AZV), dem sich der Wartburgkreis angeschlossen hat, die kreisfreie Stadt Eisenach als auch die Kreisstädte Bad Salzungen und Creuzburg sowie die Gemeinde Dippach angehört, für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgungseinrichtungen Gebühren zu erheben. Sie legt unter anderem den Gebührenmaßstab und die Gebührensätze fest.

Links zur RechtsänderungReview vom 04. Januar 2023

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Gebührensatzung

URL-Adresse

https://www.azv-wak-ea.de/sites/default/files/downloads/Geb%C3%BChrensatzung%202023.pdf