Kerninhalte | Diese Verordnung ist anzuwenden in Ergänzung -> zu den Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 (Lebensmittelzusatzstoffe) im Hinblick auf die Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen und das Inverkehrbringen und die Kennzeichnung von Lebensmittelzusatzstoffen und Lebensmitteln, die Lebensmittelzusatzstoffe enthalten, sowie -> zu den Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (Information der Verbraucher über Lebensmittel) im Hinblick auf die Kennzeichnung von vorverpackten Lebensmitteln und nicht vorverpackten Lebensmitteln, die jeweils bestimmt sind zur Abgabe an Endverbraucher oder Anbieter von Gemeinschaftsverpflegung. Diese Verordnung regelt in diesem Zusammenhang Anforderungen -> bei der Herstellung von Bier, -> an das Verbringen, Aufbewahren und Lagern von Nitriten sowie an das Herstellen von Nitritpökelsalz, sowie -> die Kennzeichnung von Lebensmitteln. |