LSV
Link zum Rechtstext | Ladesäulenverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Verordnung regelt die technischen Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektromobile. Wann ist eine Ladestation öffentlich zugänglich? Der/ die LadepunktbetreiberIn ist verantwortlich für deren Betrieb (Funktionsfähigkeit, Wartung, Reparatur). BetreiberIn ist, wer unter Berücksichtigung der rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Umstände bestimmenden Einfluss auf den Betrieb eines Ladepunkts ausübt. Zur Erfüllung dieser Aufgabe kann er/sie sich DienstleisterInnen (z.B. ElektromobilitätsanbieterInnen) bedienen. |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen) | FM_SumBescha_10 |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 06. Juli 2023 |