NSGBefV

 



Link zum Rechtstext

Naturschutzgebietsbefahrensverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über das Befahren der Bundeswasserstraßen in bestimmten Naturschutzgebieten vom 8. Dezember 1987

Kerninhalte

Diese Verordnung regelt das Befahren der Bundeswasserstraßen in den genannten Naturschutzgebieten (Lagepläne 1 mit 10).

Sie gilt nicht für bei der Dienstausübung verwendete Wasserfahrzeuge der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, der Wasserschutzpolizei, des Zolls, der Bundespolizei, der Fischereiaufsicht und der Wasserwirtschaftsverwaltung.