GÜG
Link zum Rechtstext | Grundstoffüberwachungsgesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Dieses Gesetz enthält das Verbot, einen Grundstoff, der zur unerlaubten Herstellung von Betäubungsmitteln verwendet werden soll, zu besitzen, herzustellen, mit ihm Handel zu treiben, ihn, ohne Handel zu treiben, einzuführen, auszuführen, durch den oder im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu befördern, zu veräußern, abzugeben oder in sonstiger Weise einem anderen die Möglichkeit zu eröffnen, die tatsächliche Verfügung über ihn zu erlangen, zu erwerben oder sich in sonstiger Weise zu verschaffen. |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen) | BetrIng_SumGfstoff; F1_SumMitteilung_2; F2_SumGfstoff_2; FaSi_Gfstoff_Sum_4; FM_Gfstoff_Sum_4; Inst_Gfstoff_Sum_4; ProdS_SumChem |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. Januar 2024 |