StrVG

 



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Strahlenschutzvorsorgegesetz

Bezeichnung/ Link zum Rechtstext

Gesetz zum vorsorgenden Schutz der Bevölkerung gegen Strahlenbelastung vom 19. Dezember 1986

Kerninhalte

Dieses Gesetz bestimmt, dass zum Schutz der Bevölkerung
-> die Radioaktivität in der Umwelt zu überwachen und
-> die Strahlenexposition der Menschen und die radioaktive Kontamination der Umwelt im Falle von Ereignissen mit möglichen nicht unerheblichen radiologischen Auswirkungen unter Beachtung des Standes der Wissenschaft und unter Berücksichtigung aller Umstände durch angemessene Maßnahmen so gering wie möglich zu halten ist.

Dazu regelt es die Aufgaben des Bundes und der Länder.