ZuG 2007

 



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Zuteilungsgesetz 2007

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz über den nationalen Zuteilungsplan für Treibhausgas-Emissionsberechtigungen in der Zuteilungsperiode 2005 bis 2007 vom 26. August 2004

Kerninhalte

Zweck dieses Gesetzes ist es, im Hinblick auf die Zuteilungsperiode 2005 bis 2007 nationale Ziele für die Emission von Kohlendioxid in Deutschland sowie Regeln für die Zuteilung und Ausgabe von Emissionsberechtigungen an die Betreiber von Anlagen festzulegen, die Anhang 1 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes unterfallen.

Das Zuteilungsgesetz für die erste Handelsperiode (ZuG 2007) wurde ebenso wie das Zuteilungsgesetz für die zweite Handelsperiode (ZuG 2012) auf der Grundlage des entsprechenden nationalen Aktionsplans (NAP) erstellt und legt die nationalen Mengenziele für die Emission von Kohlendioxid sowie Regeln für die Zuteilung und Ausgabe der Emissionsberechtigungen fest.

Da es für die dritte Handelsperiode keine nationalen Allokationspläne gibt, sondern ein von der Europäischen Kommission festgelegtes Mengenziel (Cap) und einheitliche Zuteilungsregeln für alle Mitgliedsstaaten, besteht keine Notwendigkeit für ein Zuteilungsgesetz 2020.

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Review vom 1. Juli 2020