DNG

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz für die Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors vom 16. Juli 2021

Link zum Rechtstext

Datennutzungsgesetz

Kerninhalte

Dieses Gesetz gilt für Daten von Datenbereitstellern, die
-> aufgrund eines gesetzlichen Anspruchs auf Zugang bereitgestellt werden,
-> aufgrund einer gesetzlichen Bereitstellungspflicht bereitgestellt werden oder
-> auf sonstige Weise öffentlich oder zur ausschließlichen Nutzung bereitgestellt werden.