ZuG 2012

 



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Zuteilungsgesetz 2012

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz über den nationalen Zuteilungsplan für Treibhausgas-Emissionsberechtigungen in der Zuteilungsperiode 2008 bis 2012 vom 7. August 2007

Kerninhalte

Zweck dieses Gesetzes ist es, im Hinblick auf die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012 nationale Ziele für die Emission von Treibhausgasen in Deutschland sowie Regeln für die Zuteilung, die Ausgabe und die Veräußerung von Emissionsberechtigungen festzulegen.

Das Zuteilungsgesetz für die erste Handelsperiode (ZuG 2007) wurde ebenso wie das Zuteilungsgesetz für die zweite Handelsperiode (ZuG 2012) auf der Grundlage des entsprechenden nationalen Aktionsplans (NAP) erstellt und legt die nationalen Mengenziele für die Emission von Kohlendioxid sowie Regeln für die Zuteilung und Ausgabe der Emissionsberechtigungen fest.

Da es für die dritte Handelsperiode keine nationalen Allokationspläne gibt, sondern ein von der Europäischen Kommission festgelegtes Mengenziel (Cap) und einheitliche Zuteilungsregeln für alle Mitgliedsstaaten, besteht keine Notwendigkeit für ein Zuteilungsgesetz 2020.

Tags

ZuteilungsG 2012; ZuG12; ZuteilG 2012; ZuteilG12; ZuG/2012; ZuteilungsG12; ZuG-2012; ZuG-12; ZuteilG/2012; ZuteilG/12; ZuteilG-2012; ZuteilG-12

Links zur Rechtsänderung

Review vom 1. Juli 2020