Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, das die Stadt Bochum im Rahmen der Förderung der Kreislaufwirtschaft, zur Schonung der natürlichen Ressourcen und der Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen folgende Aufgaben wahrnimmt, soweit nicht der EKOCity Abfallwirtschaftsverband zuständig ist: - die Förderung von Abfallvermeidung> die Vorbereitung zur Wiederverwendung
- das Recycling-> sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung
- die Beseitigung von Abfällen Die Stadt Bochum betreibt die ihr als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger obliegende Abfallentsorgung als rechtliche und wirtschaftliche Einheit.
Sie bedient sich zur Erledigung der vorgenannten Aufgaben der USB Bochum GmbH. Der EKOCity Abfallwirtschaftsverband ist zuständig für die thermische Behandlung, die mechanische Aufbereitung, die Vorbehandlung und die Beseitigung von überlassungspflichtigen/überlassenen Abfällen zur Beseitigung aus privaten Haushaltungen und anderen Herkunftsbereichen. Die Satzung regelt unter anderem Anschluss- und Benutzungsrecht/zwang und enthält in Anlage I einen Abfallartenkatalog, in Anlage II einen Annahmekatalog für gefährliche Abfälle aus Haushaltungen und Kleinmengen aus Dienstleistungs, Gewerbe- und Industriebetrieben und in Anlage III einen Katalog der dem EKOCity Abfallwirtschaftsverband zu überlassenden Abfallarten.
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