AbfBewS Landkreis Gifhorn

 



Kurzbezeichnung

Abfallbewirtschaftungssatzung Landkreis Gifhorn

Bezeichnung

Satzung über die Abfallbewirtschaftung für den Landkreis Gifhorn vom 15. Dezember 2017

Rechtsebene

Schwülper

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass der Landkreis Gifhorn, zu dem die Kreisstadt Gifhorn und Samtgemeinde Isenbüttel sowie die Gemeinden Schwülper in der Samtgemeinde Papenteich gehört, als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die in seinem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle entsorgt und die Abfallbewirtschaftung als öffentliche Einrichtung unter der Bezeichnung „Kreisabfallwirtschaft Gifhorn“ betreibt.

Sie regelt unter anderem den Umfang der Abfallbewirtschaftung, den Anschluss und Benutzungszwang sowie die Abfallberatung.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Abfallbewirtschaftungssatzung

URL-Adresse

https://www.gifhorn.de/fileadmin/eigene_Dateien/Formulare/FB_9/Abfallbewirtschaftungssatzung_2018.pdf