AbfBewS Damme

 



Kurzbezeichnung

Abfallbewirtschaftungssatzung

Bezeichnung

Satzung über die Abfallbewirtschaftung für den Landkreis Vechta vom 8. Juni 2017 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom vom 22. Dezember 2022

Rechtsebene

Landkreis Vechta

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass der Landkreis Vechta, zu dem auch die Stadt Damme und die Gemeinde Neuenkirchen-Vörden gehört, als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die in seinem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle entsorgt und die Abfallentsorgung als öffentliche Einrichtung in Form einer Gesellschaft privaten Rechts unter der Bezeichnung „Abfallwirtschaftsgesellschaft Landkreis Vechta mbH“ (AWV) betreibt.

Sie regelt unter anderem den Umfang der Entsorgungspflicht, den Anschluss und Benutzungszwang sowie die Abfallberatung.

Links zur RechtsänderungReview vom 09. Mai 2023
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Bezeichnung

Abfallbewirtschaftungssatzung

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Bezeichnung

Preisliste

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https://www.abfallwirtschaft-vechta.de/index.php/info-dienst/gebuehren-preise/entsorgungspreise

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Bezeichnung

Anlagen Abfallwirtschaft

URL-Adresse

https://www.abfallwirtschaft-vechta.de/index.php/info-dienst/satzungen