AbfS Wartburgkreis
Kurzbezeichnung | Abfallsatzung |
Bezeichnung | Satzung des Abfallwirtschaftszweckverbandes Wartburgkreis – Stadt Eisenach über die Vermeidung, Verwertung und sonstige Entsorgung von Abfällen vom 22. Dezember 2014 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 1. Mai 2018 |
Rechtsebene | Dippach |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Abfallsatzung bestimmt, dass der Abfallwirtschaftszweckverband Wartburgkreis – Stadt Eisenach (AZV), dem sich sowohl die kreisfreie Stadt Eisenach als auch die Kreisstädte Bad Salzungen und Creuzburg sowie die Gemeinde Dippach angeschlossen haben, öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger nach dem Thüringer Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (ThürAGKrWG) ist und unter anderem die Entsorgung der in seinem Gebiet anfallenden Abfälle als öffentliche Einrichtung durchführt. Sie regelt insbesondere den Anschluss- und Benutzungszwang sowie die Überlassungspflicht. |
Rechtsnorm-Links |
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Bezeichnung | Abfallsatzung |
URL-Adresse | https://www.azv-wak-ea.de/sites/default/files/downloads/Lesefassung_Abfallsatzung_2018.pdf |