EinhZeitG

 



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Einheiten- und Zeitgesetz

Bezeichnung/ Link zum Rechtstext

Gesetz über die Einheiten im Messwesen und die Zeitbestimmung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1985

Kerninhalte

Dieses Gesetz bestimmt, dass im amtlichen und geschäftlichen Verkehr 

  • Größen in gesetzlichen Einheiten anzugeben und hierfür die festgelegten Namen und Einheitenzeichen zu verwenden sind; 
  • Datum und Uhrzeit nach der gesetzlichen Zeit zu verwenden sind.

Die gesetzliche Zeit ist die mitteleuropäische Zeit. Sie ist bestimmt durch die koordinierte Weltzeit unter Hinzufügung einer Stunde.