5. VermBG
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Fünftes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer vom 4. März 1994 |
Link zum Rechtstext | Fünftes Vermögensbildungsgesetz |
Kerninhalte | Dieses Gesetz fördert die Vermögensbildung der Arbeitnehmer durch vereinbarte vermögenswirksame Leistungen der Arbeitgeber. Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten nicht
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Links zur Rechtsänderung |