5. VermBG

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Fünftes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer vom 4. März 1994

Link zum RechtstextFünftes Vermögensbildungsgesetz

Kerninhalte

Dieses Gesetz fördert die Vermögensbildung der Arbeitnehmer durch vereinbarte vermögenswirksame Leistungen der Arbeitgeber.

Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten nicht

  • für vermögenswirksame Leistungen juristischer Personen an Mitglieder des Organs, das zur gesetzlichen Vertretung der juristischen Person berufen ist,
  • für vermögenswirksame Leistungen von Personengesamtheiten an die durch Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung der Personengesamtheit berufenen Personen.

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Review vom 01. Januar 2024