ADRG

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) vom 18. August 1969

Link zum Rechtstext

ADR-Gesetz

AnlagebandAnlageband zum BGBl. II Nr. 27 vom 11.09.2012
AnlagebandAnlageband zum BGBl. II Nr. 34 vom 02.12.2010

Kerninhalte

Das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße regelt den Transport gefährlicher Güter im Straßenverkehr und hat in der ganzen Europäischen Union und den assoziierten Staaten Gültigkeit.

Das ADRG regelt unter anderem 

  • die Einstufung der zu transportierenden Güter als Gefahrgut und die zugehörigen Sicherheitsmaßnahmen 
  • Bezettelung (Kennzeichnung) und Dokumentation wie Beförderungspapier und schriftliche Weisung (Unfallmerkblatt) eines Gefahrguttransports 
  • den Bau von Behältern, Tanks, Fahrzeugen für Gefahrguttransporte 
  • Befreiungen von der Einhaltung der Regeln des ADR 
  • multimodale Gefahrguttransporte (Straße - Zug, Schiff oder Flugzeug)


Es fordert unter anderem, dass 

  • der Fahrer in vielen Fällen einen Gefahrgutführerschein besitzen muss 
  • alle am Umschlag und Transport Beteiligten Sachkenntnisse über die Gefahrgutvorschriften nachweisen müssen 
  • die Unternehmen, die Gefahrgüter befördern, einen Gefahrgutbeauftragten haben müssen. [Wikipedia]
Zusammengefasst in folgenden Summary-PflichtenF1_SumGefahrgut; Gfgut_SumBasis; Gfgut_SumBasis_2; Gfgut_SumBest; Log_SumGefahrgut1; Log_SumGefahrgut2; Log_SumGefahrgut3; Log_SumGefahrgut4; 
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