Richtlinie 2005_60_EG
Die Richtlinie wurde zum 26. Juni 2017 durch die vierte Geldwäscherichtlinie (Richtlinie (EU) 2015/849) aufgehoben.
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung |
Normhistorie | ABl. EU |
Kerninhalte | Diese Richtlinie bestimmt, dass die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung untersagt werden. Sie gilt für
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