Richtlinie 2006_40_EG

 



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RL über Emissionen aus Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Richtlinie 2006/40/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Emissionen aus Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen und zur Änderung der Richtlinie 70/156/EWG des Rates

Kerninhalte

In dieser Richtlinie werden die Anforderungen für die EG-Typgenehmigung oder für die Betriebserlaubnis mit einzelstaatlicher Geltung für Kraftfahrzeuge im Hinblick auf Emissionen aus in Kraftfahrzeugen eingebauten Klimaanlagen und das sichere Funktionieren dieser Klimaanlagen festgelegt. Darüber hinaus werden Vorschriften für die Nachrüstung und das Nachfüllen dieser Anlagen festgelegt.

Betroffen sind folgende Fahrzeugtypen:

  • Für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
  • Für die Güterbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen