Richtlinie 2006_118_EG

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Richtlinie 2006/118/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung

Link zum RechtstextRichtlinie 2006/118/EG
NormhistorieABl. EU

Kerninhalte

Diese Richtlinie legt spezielle Maßnahmen zur Verhinderung und Begrenzung der Grundwasserverschmutzung fest, die insbesondere Kriterien für die Beurteilung des guten chemischen Zustands des Grundwassers und für die Ermittlung und Umkehrung signifikanter und anhaltender steigender Trends sowie für die Festlegung der Ausgangspunkte für die Trendumkehr umfassen.

Sie ergänzt zudem die in der Richtlinie 2000/60/EG enthaltenen Bestimmungen zur Verhinderung und Begrenzung der Einträge von Schadstoffen in das Grundwasser und hat darüber hinaus zum Ziel, die Verschlechterung des Zustands aller Grundwasserkörper zu verhindern.