Richtlinie 2010_63_EU

 



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Versuchstier-Richtlinie

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Richtlinie 2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2010 zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere

Kerninhalte

Diese Richtlinie legt Maßnahmen zum Schutz von Tieren fest, die zu wissenschaftlichen oder Bildungszwecken verwendet werden. Sie stellt dazu unter anderem Regeln für die Vermeidung, Verminderung und Verbesserung der Methoden und Bedingungen ihrer Verwendung in Verfahren, für ihre Herkunft, Zucht, Kennzeichnung, Pflege und Unterbringung sowie Tötung und für die Arbeitsweise von Züchtern, Lieferanten und Verwendern auf.

Sie gilt insbesondere für lebende nichtmenschliche Wirbeltiere, die speziell gezüchtet werden, damit ihre Organe oder Gewebe zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet werden können.

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Review vom 3. Juli 2020