Richtlinie 2004_10_EG

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Richtlinie 2004/10/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Grundsätze der Guten Laborpraxis und zur Kontrolle ihrer Anwendung bei Versuchen mit chemischen Stoffen

Link zum RechtstextRichtlinie 2004/10/EG
NormhistorieABl. EU

Kerninhalte

Diese Richtlinie enthält die OECD-Grundsätze der Guten Laborpraxis (GLP), welche für bestimmte Versuche an chemischen Erzeugnissen gefordert wird.

Weiter werden für die Mitgliedstaaten Pflichten zur Kontrolle der Einhaltung der Grundsätze definiert. Dies beinhaltet z.B. Inspektionen und Überprüfungen von Studien gemäß den einschlägigen OECD-Empfehlungen. Die für die Kontrollen zuständigen Behörden müssen der Kommission mitgeteilt werden.