Richtlinie 2009_148_EG

 



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Asbestrichtlinie

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Richtlinie 2009/148/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz (kodifizierte Fassung)

Kerninhalte

Ziel dieser Richtlinie ist der Schutz von Arbeitnehmern gegen Gefährdungen durch Asbest. Sie definiert einen Expositionsgrenzwert von 0,1 Fasern pro cm³ und Bestimmungen im Umgang mit Asbest.

Definierte Pflichten sind beispielsweise: 

  • Gefährdungsbeurteilung 
  • Unterweisung 
  • Gesundheitskontrollen 
  • Verbot bestimmter Verwendungen von Asbest 
  • ggf. Messung der Konzentration an Asbestfasern 
  • Schutzausrüstung bei z.B. Abbrucharbeiten mit zu erwartenden hohen Asbestkonzentrationen
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