Richtlinie 2002_30_EG

 



Aufgehoben mit Wirkung vom 13. Juni 2016 durch Verordnung (EU) Nr. 598/2014.

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Richtlinie Flughafenlärm

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Richtlinie 2002/30/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. März 2002 über Regeln und Verfahren für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen der Gemeinschaft

NormhistorieABl. EU

Kerninhalte

Diese Richtlinie dient folgenden Zielen:

  • Festlegung von Vorschriften für die Gemeinschaft, um eine kohärente Einführung von Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen zu erleichtern und damit die Zahl der von den nachteiligen Auswirkungen des Fluglärms betroffenen Menschen zu begrenzen oder zu reduzieren.
  • Schaffung einer Grundlage, die den Anforderungen des Binnenmarktes entspricht.
  • Förderung eines langfristig tragbaren Ausbaus der Flughafenkapazitäten
  • Erleichterung der Erreichung bestimmter Lärmminderungsziele auf den einzelnen Flughäfen
  • Ermöglichung der Auswahl von Maßnahmen, um ein Höchstmaß an Umweltnutzen möglichst kostengünstig zu erreichen.