Richtlinie 94_33_EG

 



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Jugendarbeitsschutz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Richtlinie 94/33/EG des Rates vom 22. Juni 1994 über den Jugendarbeitsschutz

NormhistorieABl. EU

Kerninhalte

Diese Richtlinie gilt für Personen unter 18 Jahren, die einen Arbeitsvertrag haben oder in einem Arbeitsverhältnis stehen, der bzw. das durch das in einem Mitgliedstaat geltende Recht definiert ist und/oder dem in einem Mitgliedstaat geltenden Recht unterliegt.

Ihre Ziele dieser Richtlinie sind, 

  • Kinderarbeit zu verbieten. 
  • dafür Sorge zu tragen, dass das Mindestalter für den Zugang zur Beschäftigung oder Arbeit in keinem Fall unter 15 Jahren liegt. 
  • dafür Sorge zu tragen, dass Arbeitgeber gewährleisten, dass die Arbeitsbedingungen dem Alter der jungen Menschen angepasst sind. 
  • dafür Sorge zu tragen, dass junge Menschen vor wirtschaftlicher Ausbeutung sowie vor Arbeiten geschützt werden, die ihrer Sicherheit, ihrer Gesundheit oder ihrer physischen, psychischen, moralischen oder sozialen Entwicklung schaden oder ihre Gesamtbildung beeinträchtigen könnten.